Rechtsanwalt Andreas Patze Halle Saale
Sie finden uns in der „Villa Kobe“, Willy Brandt Str. 65 (ehem. Philipp-Müller-Straße) in Halle Saale (Sachsen Anhalt). Es besteht eine Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Frank Fiedler.
Die Tätigkeitsschwerpunkte des Rechtsanwalts Andreas Patze betreffen die Bereiche Sanierungs- und Insolvenzberatung. Weiterhin Forderungsmanagement, Inkasso, Zwangsvollstreckung sowie Wirtschaftsstrafrecht. Herr Rechtsanwalt Andreas Patze hat den Fachanwaltslehrgang „Fachanwalt für Steuerrecht“ beim Deutschen Anwaltsinstitut e.V. erfolgreich absolviert. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz.
Als in der Liste der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (European Patent and Trademark Attorney) berät Herr Rechtsanwalt Patze auf allen Gebieten des Geschmacksmusters, Marken- und Patentrechts sowie des Urheberrechts, insbesondere deren Verletzungen.
Der in der Bürogemeinschaft tätige Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Frank Fiedler ist fokussiert auf die Tätigkeitsschwerpunkte Steuerrecht, Baurecht, Strafrecht sowie Kapital- und Anlagerecht.
Informationen & Beiträge
- 24.09.2015: Praxis Insolvenzrecht: Haftung für Schulden des (insolventen) Ehegatten? - Rechtsanwalt Andreas Patze
Viele Mandanten stellen mir immer häufiger die Frage, ob der Ehegatte im Insolvenzverfahren für die dort vorhandenen Schulden mit haftet. Diese Frage ist weder mit einem einfachen ja noch mit einem einfachen nein zu beantworten. Grundsätzlich haftet jede Person, auch innerhalb der Ehe, nur für ihre eigenen Schulden. Somit kann die erste Frage, ob man [...]
- 08.07.2015: Praxis Insolvenzrecht: Insolvenzplanverfahren für Selbständige und Verbraucher – Die Lösung ? - Rechtsanwalt Andreas Patze
Immer öfter kommen Mandanten mit der vorgefertigten Meinung zu mir, dass das Insolvenzverfahren nicht mehr 6 Jahre dauert, sondern durch einen Insolvenzplan abgekürzt werden kann, so dass die Dauer eines Insolvenzverfahrens möglicherweise nur noch 1 Jahr beträgt. Das ist zunächst grundsätzlich richtig, aber auch hier gilt der Grundsatz, ohne Geld funktioniert ein Insolvenzplan nicht, da [...]
- 28.05.2015: Praxis Insolvenzrecht: Keine Restschuldbefreiung im Zweitinsolvenzverfahren bei freigegebener selbständiger Tätigkeit - Rechtsanwalt Andreas Patze
Das zunächst eröffnete Erstinsolvenzverfahren muss dem Schuldner Veranlassung sein, die mit der Freigabe der selbständigen Tätigkeit eröffnete Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs mit gebotener Vorsicht zu nutzen (Beschluss BGH vom 18.12.2014). Mein Mandant war Transportunternehmer mit mehreren LKW und Sattelzugmaschinen sowie Anhänger/Trailer. Die anfängliche Geschäftstätigkeit verlief zufriedenstellend, so dass auch nach Einkommen-steuer ein Auskommen der Unternehmerfamilie gesichert [...]
- 10.11.2014: Praxis Steuerstrafrecht: Haftung wegen Fortführung eines Handelsunternehmens gem. § 25 Abs. 1 HGB - Rechtsanwalt Andreas Patze
Nach § 25 Abs. 1 HGB haftet derjenige, der ein unter lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines Nachfolgeverhältnisses andeutenden Zusatzes fortführt, für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Das Finanzamt kann den Betriebsübernehmer durch Haftungsbescheid in Anspruch nehmen. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme ist die Bewertung [...]
- 06.11.2014: Praxis Steuerstrafrecht: Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer in der Krise - Rechtsanwalt Andreas Patze
Das Finanzgericht Köln hat sich im Februar 2014 erneut mit der Frage beschäftigt, inwieweit ein Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuern in der Krise des Unternehmens haftet. Danach befreit allein der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens den GmbH Geschäftsführer nicht von der Lohnsteuerhaftung. Gemäß § 69 i.V.m. § 34 AO haften die gesetzlichen Vertreter einer GmbH, [...]